§ 1 Name, Sitz und Zweck
(1) Der Verein zur Förderung des Vogtland Theaters Plauen e.V. mit Sitz in Plauen/Vogtland verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein zur Förderung des Vogtland-Theaters Plauen e.V. verfolgt keine Bestrebungen nach § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), insbesondere verfolgt er kein extremistisches Gedankengut, hält sich an den Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung und handelt dem Gedanken der Völkerverständigung nicht entgegen.
(3) Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Schwerpunkt dabei ist das Theaterleben in Plauen.Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Unterstützung des Theaters Plauen-Zwickau am Theaterstandort Plauen durch finanzielle, materielle und ideelle Maßnahmen, wie z.B. Spendensammlungen, investive Anschaffungen und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen.
§ 2 Selbstlosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Verwendung der Mittel
(1) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.Ergänzende Regelungen enthält die Vereinsordnung (Finanzordnung).
§ 4 Ausschluss von Begünstigungen
(1) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(2) Dem Vorstand des Vereins können Auslagen und Aufwendungen erstattet werden. Die Mitglieder des Vorstands können unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz eine angemessene Vergütung erhalten.
